AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( David Schütz Tactelum Training Solutions )



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Lehrgänge und Trainings


1. Allgemein


(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung sowie Durchführung
von Fortbildungsmaßnahmen wie Seminare, Lehrgänge und Trainings nachfolgend als 

„Fortbildungsmaßnahmen” bezeichnet.


Angeboten und durchgeführt von:


David Schütz Tactelum Training Solutions (Einzelunternehmen)
Raiffeisenstr. 5b
92353 Postbauer-Heng,


nachfolgend „Veranstalter” genannt.


(1.2) Es werden keine Allgemeine Geschäftsbedingungen seitens Dritter akzeptiert


2. Anmeldung


(2.1) Das Einstellen von Fortbildungsmaßnahmen auf der Website des Veranstalters stellt noch
kein bindendes Angebot dar. Anfragen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über das auf der 

Website bereitgestellte Kontaktformular an den Veranstalter übermitteln. 

Dieser erstellt Ihnen auf Ihre Anfrage hin ein detailliertes Angebot zur angefragten Fortbildungsmaßnahme.

Übermitteln Sie dem Veranstalter eine Buchung/Buchungsanfrage zu einer
Fortbildungsmaßnahme, stellt diese ein bindendes Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch
Zugang der in Textform übermittelten Annahmeerklärung sowie Buchungsbestätigung des
Veranstalters zustande.


(2.2) Ein Anspruch auf Vertragsschluss, insbesondere auf die Buchung von Fortbildungsmaßnahmen
mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.


3. Fachliche / Sicherheitsrelevante Qualifikationen


(3.1) Sie sind selbst dafür verantwortlich das Sie, über die zur Teilnahme an einer gebuchten
Fortbildungsmaßnahme vorausgesetzten Qualifikationen und Berechtigungen verfügen. 

Die Voraussetzungen sind in der Beschreibung angegeben oder vorher zu
erfragen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Qualifikationen vor der Buchung abzufragen 

oder zu prüfen.


(3.2) Erfordert die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme behördliche oder sicherheitsrelevante 

Qualifikationen und Berechtigungen, ist der Veranstalter berechtigt, diese Qualifikationen zu 

prüfen und Sie von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn die Qualifikation oder Berechtigung
fehlt oder nicht erbracht wurde.


4. Durchführung


(4.1) Die Fortbildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Ausbildungsinhalt, den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik
durchgeführt.


(4.2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw.
Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend
verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten
Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.


(4.3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangs- / Trainingsziel verändert wird, sind
zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der buchenden Stelle / aller
Teilnehmer erfolgen.


(4.4) Es besteht kein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung in bestimmten Räumlichkeiten.
Der Veranstalter kann den Veranstaltungsort nach billigem Ermessen verlegen, wenn der

geplante Veranstaltungsort nicht mehr verfügbar ist oder sich aufgrund behördlicher Einwände 

eine Änderung ergibt.


5. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Fortbildungsort geltende Haus- und Schießstandordnungen zu 

beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters
und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, an der vertragsgegenständlichen
Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen
Durchführung der Fortbildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.

Gefährdungen einzelner Teilnehmer, des Ausbildungspersonals oder auch der Sicherheit Unbeteiligter

wird mit sofortigem Ausschluss der Fortbildungsmaßnahme geahndet.


6. Haftungsausschluss


(6.1) Der Teilnehmer nimmt ausschließlich auf eigene Verantwortung an der Fortbildungsmaßnahme
teil und übernimmt die zivil- sowie strafrechtliche Verantwortung für die von ihm verursachten 

Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Dies gilt ebenfalls für die genutzte Ausrüstung und Waffen.


(6.2) Der Teilnehmer verpflichtet sich ebenfalls dem Veranstalter jeglichen Schaden zu
ersetzen, welcher auf die nicht Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften zurück zu führen ist.
Außerdem hat er den Veranstalter von allen Ansprüchen freizustellen, welche Dritte auf Grund von
fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns oder Unterlassens gegenüber dem Veranstalter geltend machen 

können.


(6.3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle waffenrechtlichen Vorschriften einzuhalten und bei der Veranstaltung 

nur solche Schusswaffen zu verwenden, für deren Besitz und Erwerb er befugt ist.


7. Urheberrechte

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Bilder, Unterlagen, und andere für Lehrgangszwecke
überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder
anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien, auch auszugsweise, ist nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.


8. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten


(8.1) Der Veranstalter ermöglicht außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts eine Stornierung 

bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsdatum. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Stornierungserklärung.


(8.2) Im Falle einer solchen, unberechtigten Beendigung des Vertrages durch den Kunden ist eine pauschale 

Bearbeitungsgebühr von 100€ pro stornierter Position zu entrichten. Maßgeblich ist ein einzelner

Teilnehmer pro Position.


(8.3) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.


(8.4) Als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung/Vertragsbeendigung durch den Veranstalter gelten 

insbesondere, aber nicht ausschließlich, die anhaltende oder schwerwiegende Störung oder auch
Sicherheitsgefährdung der Fortbildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein
unentschuldigtes Fernbleiben von der Fortbildungsmaßnahme sowie Zahlungsverzug. Die
Fälligkeit der vollen Teilnehmergebühr kommt hier zum Tragen.


(8.5) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung/Vertragsbeendigung aus wichtigem
Grund unter Umständen auch rein mündlich, unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu
erfolgen. Das Fernbleiben gilt in keinem Falle als Kündigung.


(8.6) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters
zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters, insbesondere externe Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen
nicht befugt.


9. Zahlungsbedingungen/Vergütung


(9.1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung
erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des
Veranstalters oder per Zahlung via Zahlungsdienstleister direkt bei der Buchung auf der Webseite oder 

aus einem Vermerk auf der Rechnung.


(9.2) Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Veranstalter für jede Mahnung eine
Bearbeitungsgebühr von 9,50 Euro erheben. Ebenso kann der Veranstalter bei Zahlungsverzug das
Rechtsgeschäft fristlos kündigen (8.4).


10. Terminabsage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung
von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu
vertreten sind, angekündigte oder begonnene Fortbildungsmaßnahmen abzusagen oder zu
verschieben. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle einer Absage voll oder
teilweise erstattet.


11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der
Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Wohn-
bzw. Verwaltungssitz des Veranstalters.


12. Datenschutz


(12.1) Im Hinblick auf die Bestimmungen, der DSGVO weisen wir Sie darauf hin, dass die
Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.


(12.2) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken
jederzeit durch Mitteilung an den Veranstalter widersprechen bzw. Ihre Einwilligung
widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon
betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere
Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.


Mehr Details finden Sie unter den Datenschutzhinweisen des Veranstalters.


13. Vertragssprache / anzuwendendes Recht
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


14. Salvatorische Klausel (§306 BGB)


(14.1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden

oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


(14.2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich 

der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.


(14.3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 14.2

vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.


David Schütz Tactelum Training Solutions (Einzelunternehmen)


Stand der AGB Juli 2024



 
 
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